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   OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 3 W 3/96 Lw   

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https://dejure.org/1996,2798
OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 3 W 3/96 Lw (https://dejure.org/1996,2798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.1996 - 3 W 3/96 Lw (https://dejure.org/1996,2798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 3 W 3/96 Lw (https://dejure.org/1996,2798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • beck.de PDF, S. 9
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 16; ZPO § 3
    Gegenstandswert bei Räumung einer Mietwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 778
  • Rpfleger 1996, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 07.02.1995 - 29 O 12882/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 3 W 3/96
    a) Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 57 Abs. 2 BRAGO (durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 vom 24.06.1994 - BGBl 1, 1325) bemisst sich der Gegenstandswert, der den Anwaltsgebühren für die Räumungs- und Herausgabezwangsvollstreckung zugrunde zulegen ist, nach dem Wert der herauszugebenden Sache, also dem Verkehrswert des zu räumenden Objektes (so die überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Auffassung: LG München I bestätigt durch OLG München, JurBüro 1995, 482 = WuM 1995, 197 ; AG Sinzig, DGVZ 1995, 61 = JurBüro 1995, 482 ; Donnerbauer, WuM 1994, 597).
  • OLG Köln, 12.03.1996 - 3 U 1/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 3 W 3/96
    Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Senat mit Beschluss vom 25.05.1994 (- 3 U 1/94 Lw -) den Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zurückgewiesen sowie die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen und der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.09.1994 (- LwZB 3/94 -) die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Senats zurückgewiesen hat.
  • BGH, 29.09.1994 - LwZB 3/94

    Verpflichtung der Prozessbevollmächtigten zu eigenverantwortlicher Nachprüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 3 W 3/96
    Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Senat mit Beschluss vom 25.05.1994 (- 3 U 1/94 Lw -) den Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zurückgewiesen sowie die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen und der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.09.1994 (- LwZB 3/94 -) die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Senats zurückgewiesen hat.
  • AG Koblenz, 13.03.1995 - 22 M 3170/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 3 W 3/96
    Der dagegen vertretenen Auffassung (vgl. Mümmler, JurBüro 1995, 453; AG Koblenz, DGVZ 1995, 94 = JurBüro 1995, 483 ), wonach bei der Räumungsvollstreckung, soweit es um Miet- oder Nutzungsverhältnisse geht, der Jahresmietwert gegenstandswertbestimmend sein soll, ist zwar einzuräumen, dass der mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 eingeführte neue Rechtszustand unbefriedigend ist; er ist jedoch bis zu einer Änderung durch den Gesetzgeber hinzunehmen und kann nicht durch die Rechtsprechung korrigiert werden.
  • OLG Frankfurt, 05.09.1996 - 20 W 227/96

    Gegenstandswert für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei der Räumungsvollstreckung

    Diese Auffassung kann zu einer Erhöhung auf etwa den 15- bis 17-fachen Gegenstandswert und damit zu einer erheblichen Gebührenvermehrung in der Räumungsvollstreckung führen (so u.a. OLG Karlsruhe, MDR 1996, 860 = JurBüro 1996, 362 = NJW-RR 1996, 778 ff. = Rpfleger 1996, 375 ff. = DGVZ 1996, 89; OLG Koblenz, Rpfleger 1996, 375 ff. = MDR 1996, 859 = JurBüro 1996, 361, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 8 W 30/98

    Bemessungsgrundlage für den Streitwert in einem Räumungsvollstreckungsverfahren;

    Eine einschränkende Auslegung sei nicht möglich (OLG München, OLGR München 1996, 165; OLG Hamm, OLGR Hamm, 1997, 24; OLG Karlsruhe, NJW-RR 96, 778; OLG Koblenz, …
  • OLG Stuttgart, 09.05.1997 - 5 W 12/97

    Bestimmung des Streitwerts für die Vollstreckung eines Titels auf Räumung und

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